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Wr rechnen auf Euch!

Die Geschichte der drei Bundesrepubliken Deutschlands!

 

 

 

Es gab drei BRDs bisher!

 

1. Die BRD von 1919-1933

2. Die BRD von 1933-1945   

3. die BRD von 1949-heute

 

1.

2.

 

3.  Die BRD von 1949 bis heute

 

Wie sieht der aktuelle Stand der BRD heute aus?

Fangen wir mit dem Kriegsende 1945 an!

Der amerikanische General Twight D. Eisenhower hat verkünden lassen, daß alle Länder ab sofort als Staaten bezeichnet werden. Man hat die Gesetze der Nationalsozialisten [NaSo nicht NaZi (das wären oder sind die National-Zionisten)] genommen und angepasst und geändert (was auf die Zeit von 1933-1945 hinwies) und einiges entnasofiziert (und jeder hat gelernt: entnazifiziert!).

Man hatte Angst vor den Deutschen und hat alles so nah an den vorherigen Gesetzen belassen wie es ging, damit die "Deutschen" (richtige Aussage: das Personal) sich nicht daran erzürnen.


Das Grundgesetz wurde vom Alliierten-Rat geschrieben und vorgegeben. 60 Abgeordnete des deutschen Volkes durften „Punkt und Komma“ setzen. Carlo Schmidt hat dies dann im Mai 1949 verkündet. 

Und so ist das Grundgesetz bis heute geblieben!


Grundgesetz für die BRD?

Wenn wir das Grundgesetz für die BRD“ haben, so heißt dies doch, das wir das nicht geschrieben haben.
Statt „für die“ würde es heißen „der“.

Unser eigenes „Gesetz“ wäre zudem dann auch kein Grundgesetz, sondern eine Verfassung. Aber wir sind nicht souverän (da noch besetzt) und somit auch kein Staat (sondern ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet). Da ein Waffenstillstand vereinbart wurde und kein Friedensvertrag geschlossen wurde, sind wir also noch im Kriegszustand. Denn ein Krieg (seit 1918) kann nur mit einem Friedensvertrag beendet werden.


Aber dieses Grundgesetz ist in Ordnung - wir könnten damit leben (bis zum Friedensvertrag)!

 

Aber für wen gilt das Grundgesetz? 

Es gilt für die Verwaltung der BRD. Aufgaben der Verwaltung

Nicht für die Länder, die als Staaten bezeichnet wurden.

Die Länder haben eine Verfassung. Und die ist gut. Man muß sie nur kennen und selbst einhalten (Treuepflicht Art. 117) und darauf bestehen, daß sie eingehalten wird (Dienerpflicht Art. 96).